19/12/2021
Verkauf von pyrotechnischer Munition zum Verschießen aus Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen weiterhin erlaubt!
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Pyrotechnische Munition ist in Deutschland nach dem deutschen WaffenG zugelassen, so dass es sich um Munition i. S. d. WaffenG handelt. Das bestehende Sprengstoffrecht enthält keine Ermächtigungsgrundlage für ein umfassendes Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk. Verkauf ganzjährig ab 18 Jahre!