14/08/2026
🤱💼 Stillen & Arbeiten – geht das zusammen?
Der Wiedereinstieg in den Beruf ist ein großer Schritt – für dich und dein Baby. Und vielleicht fragst du dich: Muss ich jetzt abstillen?
Die klare Antwort: Nein. Stillen und Arbeiten können sich gut miteinander vereinbaren lassen. 💛
Eine gute Vorbereitung kann euch den Übergang erleichtern:
💬 Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber
Informiere darüber, dass du weiterstillen möchtest, und besprecht, wie sich Stillen oder Abpumpen gut in deinen Arbeitsalltag integrieren lässt.
⚖️ Schon gewusst? Stillzeiten sind dein Recht!
Das Mutterschutzgesetz schützt stillende Mütter auch am Arbeitsplatz. Nach § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kannst du während der ersten zwölf Monate nach der Geburt Stillzeiten während der Arbeitszeit einfordern – mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten.
Und wichtig: Diese Zeit muss nicht nachgearbeitet werden, wird nicht vom Lohn abgezogen und zählt nicht als reguläre Ruhepause (§ 23 MuSchG).
🤱 Nutzt eure gemeinsamen Stillmomente
Morgens, nach Feierabend oder wann immer ihr zusammen seid und es für euch passt – eure Stillbeziehung darf auch mit dem Wiedereinstieg weitergehen.
👶 Bereite auch die Betreuung vor
Besprecht rechtzeitig, wie dein Baby während deiner Abwesenheit versorgt wird. Wie das Abpumpen im Arbeitsalltag funktionieren kann, schauen wir uns in einem unserer nächsten Beiträge genauer an.
✨ Wichtig:
Der Wiedereinstieg muss nicht das Ende eurer Stillzeit bedeuten. Du darfst deinen Wunsch weiterzustillen auch im Berufsalltag selbstbewusst vertreten. 💛
Mehr zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg, deinen Rechten und praktischen Möglichkeiten findest du in unserem Ratgeber „Stillen und Arbeiten“:
👉 https://www.mamivac.com/de/wissen/mutter-kind/stillen-und-arbeiten
💬 Wusstest du von deinem Recht auf Stillzeiten – oder ist diese Information neu für dich?
📸 Edward Eyer by pexles.com (Hintergrundbearbeitung mit Photoshop AI)