CAD Engineering Design R&D Krause Germany

CAD Engineering Design R&D Krause Germany CAD mechanische Konstruktion, Schwerpunkt Entwicklung, Mechatronik, Maschinenbau, Werkzeugmaschinen, Automatisierung, Elektrotechnik und Medizintechnik.

05/11/2021
PatentzeichnungenPatent- und Gebrauchsmusterzeichnungen werden für das Deutsche Patent- und Markenamt, das United States...
29/10/2018

Patentzeichnungen

Patent- und Gebrauchsmusterzeichnungen werden für das Deutsche Patent- und Markenamt, das United States Patent and Trademark Office und andere Patentämter weltweit verwendet.
Patentzeichnungen werden nach aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt.
Auf diesen Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten dargestellt.
Darstellungen / Ansichten sollten sichtbar und erkennbar hervorgehoben werden.
Die Einzelheiten / Ansichten / Darstellungen bekommen Positionsnummern.
Besonders in der Zusammenstellung werden die patentierte Einzelheiten, Unterbaugruppen und Baugruppen hervorgehoben werden.
Weitere nicht patentierte Einzelheiten / Ansichten / Darstellungen sollen vereinfacht dargestellt werden.
Darstellung nicht unten Patent genommenen Ansichten, die sichtbar nur Standard in der Technik sind, soll vereinfacht werden.
Alle Patentzeichnungen müssen in digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt werden.

Voraussetzungen für Patentzeichnungen.

1. Abbildungsfläche: max. 26,2 x 17 cm.

2. Hoch- oder Querformat ist erlaubt.

3. Ränder: oben 2,5 cm / unten 1 cm / Seitenrand 2,5 cm / rechter Rand 1,5 cm.

4. Für Konturen Farbe Schwarz anwenden. Strichstärke soll genau wie in genormten technischen Zeichnungen verwendet werden.

5. Graue schattierte Flächen vom CAD-System sind nicht erlaubt.

6. Schattierungen von Schnittlinien Brüchen sollen als dünne Linien dargestellt werden.

7. Durchführung von Positionsnummern und Bezugslinien mit Hinweisen sollen nicht durch schraffierte Kanten des Werkstücks bedeckt werden.

8. Gescannte Zeichnungen, die verkleinert werden, sollen immer eine lesbar sichtbare Zeichnung beinhalten.

9. Min. Höhe der Beschriftung soll 3,2 mm betragen. Bestens jedoch Normen von technischen Zeichnungen halten.

10. Keine Sonderzeichen verwenden, die nach dem Konvertieren nicht lesbar sind, nicht verwenden.

11. Nur kurze Hinweise auf der Zeichnung sind erlaubt. Keine schriftliche Erklärungen sind erlaubt.

12. Die Versendung per Mail von Patentzeichnungen soll verschlüsselt sein.

Autor: www.KrauseChristoph-Engineering.weebly.com

Engineering CAD – Entwicklung – Konstruktion – Zeichnungen – Maschinenbau – Werkzeugmaschinenbau - Gerätebau – Automatis...
15/06/2017

Engineering CAD – Entwicklung – Konstruktion – Zeichnungen – Maschinenbau – Werkzeugmaschinenbau - Gerätebau – Automatisierungstechnik – Vorrichtungsbau – Elektrotechnik

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