07/01/2022
WARENVERSICHERUNG
Ihre Waren können während ihres Transports mehreren Gefahren ausgesetzt sein (Diebstahl, Bruch, Feuer, Seeereignisse, Wetter, Streik). Die von Ihnen beauftragten Spediteure haften nicht immer für Ereignisse, die zum Verlust der Ware führen (höhere Gewalt, Handlungen Dritter). Wenn sie verantwortlich sind, profitieren sie von Haftungsbeschränkungen und Freistellungen, die durch Gesetze, Vorschriften und Konventionen für die verschiedenen Beförderungsarten festgelegt sind. Diese Vereinbarungen sind keine Versicherungen, sondern regeln die Haftung der Beförderer. Die von ihnen festgesetzten Entschädigungen, die selten den vollen Warenwert abdecken, werden nur im Verschulden des Frachtführers und nur unter der Bedingung geschuldet, dass alle zur Aufrechterhaltung dieser Haftung erforderlichen Formalitäten erfüllt sind.
Der Abschluss einer Sachschadenversicherung (auch Fakultäten genannt) wird daher dringend empfohlen.
Sie allein garantiert die transportierte Ware gegen das Risiko von Transportschäden und ermöglicht eine schnelle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung, unabhängig von der Ursache. Darüber hinaus deckt sie den Beitrag zum allgemeinen Durchschnitt ab. Dies ist der Anteil, den jeder der am Schiff und der Ladung Beteiligten an den gemeinsamen Opfern im Verhältnis zum Restwert seines Eigentums (Schiffe oder Güter) am Ende der Expedition zu tragen hat. Da es sich um eine gerechte Aufteilung der Gesamtopfer handelt, ist das Verhältnis zwischen Beitrag und Warenwert für alle gleich. Ein Eigentümer von Waren muss daher möglicherweise einen Anteil am Wert seiner Waren zahlen, auch wenn diese in einwandfreiem Zustand an ihn geliefert werden. Der Beitrag ist von allen fällig, unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht. Den Versicherten wird der gezahlte Beitrag von ihrem Versicherer zurückerstattet, während die anderen ihn auf ihre Kosten einbehalten müssen.
Die Ad-Valorem-Versicherung ermöglicht es, Waren zu ihrem tatsächlichen Wert zu versichern, einschließlich eines gerechtfertigten entgangenen Gewinns.
Auch wenn der Schaden auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist, der den Frachtführer und den Spediteur von der Haftung befreit (zB Sturm), wird das verlorene Gut vom Versicherer Ad Valorem ersetzt.
Einige klassische Gewährleistungsausschlüsse sind dennoch im Versicherungsvertrag vorgesehen:
- inhärenter Mangel der Ware,
- Verpackungsfehler,
- bestimmte Waren, die aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit nach Absprache mit den Versicherern versichert werden können (Gebrauchtwaren, Alkohol, lebende Tierzigaretten, Kunstgegenstände, Wertsachen usw.).
Diese Transportgutversicherung kann für alle Transportarten (See-, Luft- oder Landtransport) abgeschlossen werden. Wir empfehlen, dass sich der Versicherungswert aus dem Warenwert zuzüglich Transportkosten und ggf. dem zu erwartenden Gewinn zusammensetzt. Dies ist die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie. Sie stellt die Entschädigungsgrenze dar und ist im Falle einer Inanspruchnahme aus dem Kaufvertrag und sonstigen Kosten- und Frachtrechnungen zu begründen.